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Diese Textausgabe enthält den vollständigen Regelungstext des folgenden EU-Rechtsakts:
Durchführungsverordnung (EU) 2023/967 der Kommission vom 16. Mai 2023 zur Festlegung technischer Informationen für die Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln für Meldungen mit Stichtagen vom 31. März 2023 bis 29. Juni 2023 gemäß der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Text von Bedeutung für den EWR)
Durchführungsrechtsakt (Dokumentstand: 16.05.2023).