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Diese Textausgabe enthält den vollständigen Regelungstext des folgenden EU-Rechtsakts:
Verordnung (EU) 2023/173 der Kommission vom 26. Januar 2023 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von 1-Methyl-3-(trifluormethyl)-1H-pyrazol-4-carboxamid (PAM), Cycloxydim, Cyflumetofen, Cyfluthrin, Metobromuron und Penthiopyrad in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Originalfassung (Dokumentstand: 26.01.2023).