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Die kriminalistische Fallhypothese beruht auf festgestellten Tatsachen und gesicherten Spuren. Sie ist eine vorläufige Annahme über ein Tatgeschehen, über ein mögliches Motiv sowie zu einem Täter. Eine Fallhypothese nimmt zudem einen wichtigen Platz bei der Suche nach weiteren Ansätzen für fortführende Ermittlungen ein. Vorhandene Kenntnisse sind zu strukturieren, und wenn erforderlich, fehlende Informationen durch Annahmen in der Hypothese zu ersetzen. Grundlage bilden Tatortspuren, Ermittlungsergebnisse und Zeugenaussagen. Doch was ist, wenn ein Verbrechen vorliegt, das Opfer unauffindbar ist, der Tatort sowie ein Ablageort unbekannt bleiben und nur eine sehr geringe bzw. es keine konkrete Spurenlage gibt, wie im Fall der seit Januar 1989 vermissten Katrin? Kann dennoch eine Fallhypothese neue Erkenntnisse bringen und ist sie ein geeignetes Instrument zur Aufklärung eines Falles aus den letzten Tagen der DDR, kurz vor dem Mauerfall, einem der ältesten ungeklärten Mordfälle?
Günter Rohwedel, Jahrgang 1951, geboren in Stavenhagen (Mecklenburg). Nach der Ausbildung zum Elektromonteur und seinem Grundwehrdienst nahm er 1974 eine Tätigkeit in den Sicherheitsorganen der DDR auf. Trotz Hochschulabschluss als Diplomjurist und einer kriminalistischen Ausbildung zwang ihn die Wiedervereinigung, einen eigenen beruflichen Weg zu gehen. Er war von 1992 bis 2001 als selbständiger Privatermittler und von 2001 bis 2004 als Ermittler in einem Wachdienst in Hamburg tätig. Von 2004 bis 2016 arbeitete er als Mitarbeiter Corporat Security/Investigation in einem großen führenden Wirtschaftsunternehmen in Hamburg und blickt somit auf eine mehr als 42-jährige Ermittlungstätigkeit. Seine Schwerpunkte bestanden in der Aufklärung von Tötungsdelikten, sexuellem Missbrauch, in der Suche nach vermissten Kindern sowie Ermittlungen im Bereich Wirtschafts-/ Betriebskriminalität. In seinen veröffentlichten Büchern berichtet er kritisch über die kriminalistische Ermittlungsarbeit der Behörden und schreibt über seine Erkenntnisse und Erfahrungen als Privatermittler.