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Die Klärung von Rechtsfragen hat für Forschende und Wissenschaftseinrichtungen eine hohe Bedeutung. Bei Forschungsdaten erweist sich die Rechtslage häufig als komplex, lückenhaft und wissenschaftsfern, wobei bislang vorwiegend das Urheber- und das Datenschutzrecht herangezogen werden. Aus dem neuen Kodex "Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) werden 80 für Forschungsdaten relevante Regeln präsentiert. Wie die Universitäten Deutschlands diese Regeln in ihren neuen Satzungen zur guten wissenschaftlichen Praxis rechtsverbindlich umgesetzt haben, wird im Hauptteil des Bandes dargestellt. Die Studie zeigt, dass die Universitäten viele der 80 Einzelvorgaben einheitlich umgesetzt und somit neue Rechtsstandards für Forschungsdaten etabliert haben. Bei anderen Handlungsfeldern des Forschungsdatenmanagements fallen jedoch mehrheitlich Nichtumsetzung an den Universitäten und Abweichungen von den DFG-Mindestvorgaben auf. Auf die (Rechts-)Folgen solch defizitärer Umsetzung wird in der juristischen Analyse auch eingegangen. Wissenschaftseinrichtungen erhalten so konkrete Anregungen, wie sie selbst mit ihrer eigenen guten wissenschaftlichen Praxis rechtsverlässliche, wissenschaftsnahe und für ihre jeweilige Einrichtung strukturell passende Rechtsbestimmungen für Forschungsdaten etablieren können. Die Chancen einer solchen Selbstregulierung der Wissenschaft verdeutlicht zudem ein Vergleich des Urheberrechts mit der neuen guten wissenschaftlichen Praxis für die wichtigsten Handlungsfelder des Forschungsdatenmanagements.
Prof. Thomas Hartmann, LL.M., Dipl.-Wirtschaftsjur. (FH) Nachwuchsforschungsprofessur für Persönlichkeitsrechte in der Sozialen Arbeit unter besonderer Berücksichtigung der Digitalisierung an der Hochschule Landshut und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bereich Immaterialgüterrechte des FIZ Karlsruhe - Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur. Er ist langjähriger Lehrbeauftragter an mehreren Hochschulen und Universitäten sowie Referent der beruflichen Fort- und Weiterbildung. In Gremien wie u.a. in der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen engagiert er sich für wissenschaftsfreundliche rechtliche Rahmenbedingungen. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind insb. Zivil-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht, Daten-, Datenschutz-, Urheber-, It- sowie Wissenschaftsrecht.